sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/12 in der Höhe von € 130,- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann beim Gemeindeamt Reinsberg bis 30. April 2012 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Gefördert werden Personen mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde in Niederösterreich und einer Einkommensgrenze von: Alleinstehende: € 814,82, Ehepaare/Lebensgefährten: € 1.221,68. - Antragsformulare und Richtlinien sind im Gemeindeamt Reinsberg erhältlich. - Für das anrechenbare Einkommen werden alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, des Antragstellers herangezogen.
21.12.2011
Heizkostenzuschuss 2011/12 des Landes NÖ
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen,