22.12.2011
Rauschbrandschutzimpfung
Die Rinderbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht,
dass Tiere, wenn sie auf rauschbrandgefährliche Weideplätze (Haus- oder Gemeinschaftsweiden) gebracht werden, der Rauschhbrandschutzimpunfgspflicht unterliegen. Die Anmeldung der Tiere hat im Jänner 2012 im Gemeindeamt Reinsberg zu erfolgen.