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25.10.2021

Hochrisikogebietsverordnung


Da im Bezirk Scheibbs die durchschnittliche 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 500 mit 22.10.2021 überschritten hat, werden vom Bundesministerium Ausreisekontrollen durchgeführt.

Eine Ausreis aus dem Bezirk Scheibbs ist nur möglich mit:



  • einem gültigen Impfzertifikat

  • ein negatives Corona-Antigen-Testergebnis (nicht älter als 24h)

  • ein negatives PCR Testergebnis (nicht älter als 72h)

  • Genesungsnachweis, nicht älter als 180 Tage

  • ein Antikörpernachweis, nicht älter als 90 Tage

  • schulübliche Tests (Corona Testpass) (Gültigkeitsdauer der Schultests: Antigentest 48h, PCR Test 72)


Ausgenommen von den behördlichen Kontrollen sind:



  • Kinder unter 12 Jahren

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

  • Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Bundesheer und Gesundheitsbehörde in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie für Angehörige von Rettungsorganisationen und Feurwehren.

  • Personen ohne Zwischenstopp


weitere Informationen zu Ausreisetests:


https://noe.gv.at/ausreisetestungen-scheibbs


 

 
 
demnächst in Reinsberg