NUTZUNGSBEDINGUNGEN VOR-Schnupperticket
VOR KlimaTicket Metropolregion
Wien + NÖ + Burgenland
Schnuppertickets können nur von Gemeinden erworben werden und dienen dem Zweck, Bürgerinnen und Bürgern den Öffentlichen Verkehr näherzubringen und dessen Vorteile unkompliziert und ohne weitergehende Verpflichtung kostenfrei ausprobieren zu können. Ziel ist ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung der Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Das VOR Schnupperticket (VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ + Burgenland) ist eine Verkehrsverbund Jahreskarte, die von allen volljährigen BürgerInnen aus Reinsberg tageweise ausgeliehen werden kann.
GÜLTIGKEIT
Das VOR Schnupperticket ist auf allen VOR Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig öffentlicher und privater Schienenverkehr (z.B.: ÖBB, U-Bahn), Stadtverkehre und Verkehrsverbünde. Bei der WESTbahn ist das Schnupperticket zwischen Wien und Amstetten gültig. Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc.
Zusätzlicher Bonus: Gratis Hundemitnahme
AUSLEIHBEDINGUNGEN
Das VOR Schnupperticket gilt nur für eine Person. Es können bei Verwendung des Tickets keine zusätzlichen Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Ticket haben. (Ausnahme Samstag Kinder Mitfahrbonus in Wien) Das VOR- Schnupperticket darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Für jeden Tag steht ein Klimaticket MetropolRegion als VOR-Schnupperticket zur Verfügung.
WER IST AUSLEIHBERECHTIGT?
Das VOR-Schnupperticket kann von allen volljährigen BürgerInnen (vollendetes
18. Lebensjahr), die mit Hauptwohnsitz in Reinsberg gemeldet sind, für bis zu zwei Tage gratis ausgeliehen werden. (Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag). Die Kartenabholung ist im Bedarfsfall bereits am Vortag möglich, wenn die Karte verfügbar ist
AUSLEIHVORGANG
1. Das VOR-Schnupperticket kann am Gemeindeamt Reinsberg entweder
• telefonisch 07487/2351
oder
• per E-Mail gemeinde@reinsberg.at
unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse reserviert werden.
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Eine schriftliche Bestätigung ist nicht vorgesehen.
Achtung: Reservierungen für das Wochenende und Feiertage müssen bereits für den Vortag eingetragen bzw. angemeldet werden, da das Gemeindeamt am Freitag für die Ausgabe nur bis 16:00 Uhr besetzt ist.
z.B.: Ist die Nutzung für Samstag/Sonntag geplant Reservierung ab Freitag eintragen und das Ticket am Freitag bis spätestens 12:00 Uhr abholen.
2. Das VOR-Schnupperticket kann dann am Gemeindeamt Reinsberg
am Nutzungstag ab 08:00 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr abgeholt werden.
Die Kartenabholung ist im Bedarfsfall bereits am Vortag möglich, wenn die Karte verfügbar ist.
Bei der Entlehnung werden die Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit der Unterschrift bestätigt, ebenso ist ggf. ein Ausweis erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
MEHRMALS-ENTLEHNUNGEN
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 2 Entlehnungen pro Monat und maximal 8 Entlehnungen pro Jahr beschränkt.
Darüber hinaus gehende Entlehnungen sind nur kurzfristig und nach Verfügbarkeit des Tickets auf Nachfrage im Gemeindeamt möglich.
RÜCKGABEVORGANG
Die Rückgabe hat: bis spätestens 08:00 Uhr am Folgetag der Entlehnung
in den Briefkasten der Gemeinde Reinsberg (rechts, neben der Eingangstür des Gemeindeamtes)
oder persönlich während der Öffnungszeiten des Gemeindeamts zu erfolgen.
Öffnungszeiten Gemeindeamt:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
WAS IST, WENN?
• Bei Verlust des VOR-Schnuppertickets werden dem/der Entlehnenden € 860,- verrechnet (=Kosten der Karte).
• Wird das VOR-Schnupperticket am Folgetag nicht bis 08:00 Uhr zurückgegeben und steht daher nicht für die nächstfolgende Reservierung zur zur Verfügung, so wird dem VOR-Schnupperticket-Nutzer eine Verspätungsgebühr von € 70,-- pro Tag verrechnet.
• Kann das reservierte VOR-Schnupperticket nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Bürgerservice telefonisch unter 07487/2351 zu verständigen, damit die Karte anderweitig vergeben werden kann.
• Im Fall von mehrmaliger unentschuldigter Nichtabholung behält sich die Gemeinde vor, den Nutzer zu sperren.
Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung des VOR- Schnuppertickets steht das Gemeindeamt Reinsberg unter 07487/2351 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages (Entlehnung VOR-Schnupperticket) gemeindeintern verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund besteht, werden die Daten nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Gemeinde Reinsberg geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.Reinsberg.gv.at/datenschutz-4 und in der Datenschutzerklärung der Buchungsplattform schnupperticket.at unter https://schnupperticket.at/DSGVO.pdf